Brandschutztüren

Feuerschutztüren / Brandschutztüren müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
Es gibt dabei eine Vielzahl an Feuerschutz bzw. Brandschutztüren. Es gibt sie in den verschiedensten Brandschutzklassen und je nach Bedarf können die Türen für den Innen- oder den Außeneinsatz eingesetzt werden. Sie sind geprüft nach EN1634-1, bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102.
Die Türen gibt es in ein- oder zweiflügliger Ausführung – entweder als Dünn- oder Dickfalz oder auch als flächenbündige Ausführung. Neben Zargen verschiedenster Art, stehen auch diverse Farben und Oberflächen zur Verfügung.
In diesem Bereich arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit der Firma „Novoferm“ zusammen.

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld Ihrer Planungen, über die Vielfalt der Möglichkeiten

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